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	<title>NPD Kreisverband Oderland &#187; Kreistag</title>
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	<description>Der NPD Kreisverband Oderland stellt sich vor</description>
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		<title>Fraktionsmindeststärke = NPD + Eins &#8211; Kreistagsabgeordnete der NPD reichen Klage ein</title>
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		<pubDate>Fri, 11 Nov 2011 19:01:39 +0000</pubDate>
		<dc:creator>netzmeister</dc:creator>
				<category><![CDATA[Kreistag]]></category>
		<category><![CDATA[Nachrichten]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Brandenburger Landesverfassungsgericht urteilte im April dieses Jahres, daß Teile des §32 Abs. 1 der Brandenburger Kommunalverfassung nichtig sind. Seit diesem Urteil ist in Brandenburg ein interessantes Phänomen zu beobachten. Die Fraktionsmindeststärke in Kreistagen und Stadtverordnetenversammlungen wird stets auf NPD Mandate + Eins festgelegt.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><span>Das Brandenburger Landesverfassungsgericht urteilte im April dieses Jahres, daß Teile des §32 Abs. 1 der Brandenburger Kommunalverfassung nichtig sind. Seit diesem Urteil ist in Brandenburg ein interessantes Phänomen zu beobachten. Die Fraktionsmindeststärke in Kreistagen und Stadtverordnetenversammlungen wird stets auf NPD Mandate + Eins festgelegt.</span></p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;"><span>Die Kreistagsabgeordneten Manuela Kokott, Andreas Kavalir und Klaus Beier aus dem Landkreis Oder-Spree habe jetzt Klage dagegen beim Verwaltungsgericht Frankfurt/Oder eingereicht. Mit dieser Klage wollen die drei Kommunalpolitiker gerichtlich feststellen lassen, daß sie sich rechtmäßig zu einer Fraktion zusammengeschlossen haben. Als fraktionslose Abgeordnete sehen sie sich in ihren Rechten dermaßen stark eingeschränkt, daß Sie Ihren Pflichten als gewählte Vertreter des Volkes nicht nachkommen können.</span></p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;"><span>Für die NPD – Abgeordneten liegt die Fraktionshürde bei über sieben Prozent, da sie sich nicht mit anderen Parteien zu einer Fraktion zusammenschließen dürfen (BVerfG, Beschluss vom 16.03.2005, Az. BvR 315/05). Durch die Kombination der Fraktionshürde von über sieben Prozent und den fehlenden Rechten fraktionsloser Abgeordneter verliert ein nicht unbedeutender Teil der Bevölkerung ihre politische Stimme im Kreistag.</span></p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;"><span>Der Kreistagsabgeordnete Klaus Beier dazu:</span></p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;"><span>„Mit der neuen Legislaturperiode im September 2008 und der neuen Kommunalverfassung hat das Land Brandenburg Abgeordnete erster und zweiter Klasse geschaffen. Leider hat das Landesverfassungsgericht dies in seiner Urteilsbegründung nicht ausdrücklich betont. Im ganzen Land Brandenburg können wir dies allerdings mittlerweile beobachten.</span></p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;"><span>Einzig das Recht zu den Beschlußvorlagen zu sprechen, ist den Abgeordneten der NPD noch verblieben und selbst dieses Recht wurde im Vergleich zu den Fraktionen noch eingeschränkt. Die Kreistage sind mittlerweile von der Landespolitik so weit beeinflußt, daß Politiker der etablierten Parteien sich nicht trauen, bestimmte Themen auf die Tagesordnung zu setzen.</span></p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;"><span>Die NPD-Abgeordneten trauen sich das, dürfen es aber nicht, da sie keine Anträge auf die Tagesordnung setzen können. Solche scheindemokratischen Spielregeln verärgern die Brandenburger zunehmend und werden dazu führen, daß diese aus Enttäuschung der nächsten Wahl fernbleiben werden. Um diesen Bürgern im Kreistag LOS und ganz Brandenburg wieder eine Stimme zu geben, haben wir diese Klage eingereicht. Wir rechnen noch in dieser Wahlperiode mit einer positiven Entscheidung.“</span></p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;"><span>Märkisch Buchholz, 09.11.2011</span></p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;"><span>Sven Haverlandt</span><br /><span>Amt Kommunalpolitik</span></p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Anfrage der Fraktion „NPD“ zur Kreistagsitzung am 22.06.2011 &#8212;ANTWORT&#8212;</title>
		<link>http://npd-oderland.de/anfrage-der-fraktion-%e2%80%9enpd%e2%80%9c-zur-kreistagsitzung-am-22-06-2011/</link>
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		<pubDate>Sun, 17 Jul 2011 14:34:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>netzmeister</dc:creator>
				<category><![CDATA[Kreistag]]></category>
		<category><![CDATA[Nachrichten]]></category>

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		<description><![CDATA[Mit der Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch wurde auch die Anrechnung von Einkommen auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes reformiert.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p align="JUSTIFY"><span style="font-family: Arial,sans-serif; font-size: small;">Mit der Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch wurde auch die Anrechnung von Einkommen auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes reformiert.</span></p>
<p align="JUSTIFY"> </p>
<p align="JUSTIFY"><span style="font-family: Arial,sans-serif; font-size: small;">Bisher waren Einnahmen nach § 11 Abs. 3 SGB II neben den Leistungen nach dem SGB II ganz oder teilweise nicht als Einkommen zu berücksichtigen, die einem anderen Zweck als das Arbeitslosengeld II / Sozialgeld dienten. </span></p>
<p align="JUSTIFY"><span style="font-family: Arial,sans-serif; font-size: small;">Zu diesen Einnahmen zählten u. a. die Aufwandsentschädigungen für Mitglieder kommunaler Vertretungen und Ausschüsse, die steuerfreien Einnahmen aus einer nebenberuflichen Tätigkeit (z.B. Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer….) bzw. Einnahmen aus einer nebenberuflichen Tätigkeit im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich bis zur Höhe des Freibetrages nach EStG sowie Aufwandsentschädigungen im Rahmen sonstiger ehrenamtlicher Tätigkeiten (z.B. freiwillige Feuerwehr).</span></p>
<p align="JUSTIFY"><span style="font-family: Arial,sans-serif; font-size: small;">Diese Einnahmen wurden bisher bis zur Höhe der halben monatlichen Regelleistung nicht als Einkommen im Sinne des SGB II angerechnet. Soweit die Aufwandsentschädigung die Höhe der halben monatlichen Regelleistung überstieg, war im Einzelfall zu prüfen, ob auch dieser höhere Betrag anrechnungsfrei bleiben konnte oder es im Einzelfall ungerechtfertigt war daneben noch Leistungen nach dem SGB II zu gewähren. </span></p>
<p align="JUSTIFY"> </p>
<p align="JUSTIFY"><span style="font-family: Arial,sans-serif; font-size: small;">Nach der Neuregelung des § 11 Abs. 1 SGB II sind als Einkommen Einnahmen in Geld oder Geldeswert abzüglich der nach § 11b SGB II abzusetzenden Beträge mit Ausnahme der in </span></p>
<p align="JUSTIFY"><span style="font-family: Arial,sans-serif; font-size: small;">§ 11a genannten Einnahmen zu berücksichtigen.</span></p>
<p align="JUSTIFY"> </p>
<p align="JUSTIFY"><span style="font-family: Arial,sans-serif; font-size: small;">In § 11a Abs. 3 SGB II wird nunmehr klargestellt, dass Einnahmen nur dann nicht als Einkommen zu berücksichtigen sind, wenn sie aufgrund von Vorschriften des öffentlichen Rechts erbracht werden und die erbrachten Leistungen ausdrücklich einem anderen Zweck als die Leistungen nach dem SGB II zu dienen bestimmt sind. Eine allgemeine Zweckrichtung reicht hierfür nicht aus. </span></p>
<p align="JUSTIFY"> </p>
<p align="JUSTIFY"><span style="font-family: Arial,sans-serif; font-size: small;">Die Entschädigungen bspw. für Gemeinderatstätigkeiten fallen, da sie aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften erbracht werden unter die Ausnahmeregelung des § 11a Abs. 3 SGB II und bleiben damit gänzlich anrechnungsfrei. Insofern werden die Personen die Aufwandsentschädigungen aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Vorschrift erhalten gegenüber der bisherigen Regelung sogar besser gestellt. </span></p>
<p align="JUSTIFY"> </p>
<p align="JUSTIFY"><span style="font-family: Arial,sans-serif; font-size: small;">Steuerfreie Aufwandsentschädigungen, die im nicht öffentlichen Bereich an viele Übungsleiter und andere ehrenamtlich Tätige gewährt werden, fallen dagegen nicht unter diese Ausnahmeregelung und sind damit grundsätzlich als Einkommen anzurechnen.</span></p>
<p align="JUSTIFY"> </p>
<p align="JUSTIFY"><span style="font-family: Arial,sans-serif; font-size: small;">Nach der Bundestagsdrucksache 17/3958 spricht gegen die vollständige Anrechnungsfreiheit, dass das SGB II Menschen betrifft, die erwerbsfähig sind und Ihre Bedürfnisse nach Anerkennung, Gemeinschaft und Miteinander auch im Berufsleben erfüllen können.</span></p>
<p align="JUSTIFY"> </p>
<p align="JUSTIFY"><span style="font-family: Arial,sans-serif; font-size: small;">Um ehrenamtliches Engagement jedoch auch weiterhin zu belohnen, wurde die ehrenamtliche Tätigkeit zum Einen einer Erwerbstätigkeit gleichgestellt (mit dem Vorteil der daraus resultierenden Freibeträge). Zusätzlich erfahren die Einnahmen aus ehrenamtlicher Tätigkeit noch eine Privilegierung durch die Einführung des neuen Freibetrages in § 11 b Abs.2 SGB II in Höhe von 175 €.</span></p>
<p align="JUSTIFY"><span style="font-family: Arial,sans-serif; font-size: small;">Der Freibetrag für eine „normale“ Erwerbstätigkeit beläuft sich zum Vergleich lediglich auf 100 €.</span></p>
<p align="JUSTIFY"> </p>
<p align="JUSTIFY"><span style="font-family: Arial,sans-serif; font-size: small;">Zur Verdeutlichung sei in einem Beispiel dargestellt, wie sich der anrechenbare Teil einer Aufwandsentschädigung berechnet, wenn diese nicht aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften gezahlt wird. </span></p>
<p align="JUSTIFY"><span style="font-family: Arial,sans-serif; font-size: small;">Beispiel:</span></p>
<p align="JUSTIFY"> </p>
<p align="JUSTIFY"><span style="font-family: Arial,sans-serif; font-size: small;">Aufwandsentschädigung für einen Übungsleiter 200 €</span></p>
<p align="JUSTIFY"><span style="font-family: Arial,sans-serif; font-size: small;">Freibetrag (§ 11b Abs.2) 175 € </span></p>
<p align="JUSTIFY"><span style="font-family: Arial,sans-serif; font-size: small;">Freibetrag nach 11b Abs.3 (20% d. Bruttoeinkommen,</span></p>
<p align="JUSTIFY"><span style="font-family: Arial,sans-serif; font-size: small;"><span style="text-decoration: underline;">das 100 € übersteigt &#8211; wie bei Erwerbstätigkeit) 20 €</span></span></p>
<p align="JUSTIFY"><span style="font-family: Arial,sans-serif; font-size: small;">anrechenbares Einkommen 5 €</span></p>
<p align="JUSTIFY"> </p>
<p align="JUSTIFY"><span style="font-family: Arial,sans-serif; font-size: small;">Nach der neuen Gesetzeslage bleiben mithin 195 € von 200 € anrechnungsfrei. Nach der alten Regelung (halber Regelsatz) wären es derzeit 182 € (1/2 von 364 €).</span></p>
<p align="JUSTIFY"> </p>
<p align="JUSTIFY"><span style="font-family: Arial,sans-serif; font-size: small;">Somit vermindert die neue Regelung bezüglich der steuerfreien Einnahmen aus ehrenamtlicher Tätigkeit grundsätzlich nicht den Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II.</span></p>
<p align="JUSTIFY"> </p>
<p align="JUSTIFY"><span style="font-family: Arial,sans-serif; font-size: small;">Aufwandentschädigungen, die aufgrund von öffentlich-rechtlichen Vorschriften erbracht werden, werden durch die neue Regelung besser gestellt als durch die bisherige Regelung, da diese Aufwandsentschädigungen jetzt nicht mehr als Einkommen berücksichtigt werden.</span></p>
<p align="JUSTIFY"> </p>
<p align="JUSTIFY"><span style="font-family: Arial,sans-serif; font-size: small;">Für die steuerfreien Einnahmen aus einer Tätigkeit nach § 3 Nr. 12, 26, 26 a oder 26b EStG ergeben sich aufgrund der Einführung des neuen Freibetrages von 175,- Euro im Ergebnis keine signifikanten Änderungen. </span></p>
<p align="JUSTIFY"> </p>
<p align="JUSTIFY"> </p>
<p align="JUSTIFY"><span style="font-family: Arial,sans-serif; font-size: small;">1.) Ist bekannt, wie viele ehrenamtlich Tätige dies im Landkreis Oder-Spree betrifft?</span></p>
<p align="JUSTIFY"> </p>
<p align="JUSTIFY"><span style="font-family: Arial,sans-serif; font-size: small;">Im Landkreis Oder-Spree haben bisher 16 Bezieher von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II Einkommen aus einer ehrenamtlichen Tätigkeit nachgewiesen.</span></p>
<p align="JUSTIFY"> </p>
<p align="JUSTIFY"><span style="font-family: Arial,sans-serif; font-size: small;">2. Sieht die Verwaltung durch diese Gesetzesänderung zukünftig Probleme bei der Besetzung ehrenamtlicher Funktionen?</span></p>
<p align="JUSTIFY"> </p>
<ul>
<li style="padding-left: 60px;">
<p align="JUSTIFY"><span style="font-family: Arial,sans-serif; font-size: small;">Vermutlich keine Auswirkung, da der neue Freibetrag mit der alten Regelung im Ergebnis vergleichbar ist</span></p>
</li>
<li style="padding-left: 60px;">
<p align="JUSTIFY"><span style="font-family: Arial,sans-serif; font-size: small;">Auch aufgrund des kleinen Personenkreises vermutlich keine Auswirkungen</span></p>
</li>
</ul>
<p style="padding-left: 60px;" align="JUSTIFY"> </p>
<p align="JUSTIFY"><span style="font-family: Arial,sans-serif; font-size: small;">3. Sieht die Verwaltung Möglichkeiten, die Aufwandsentschädigung als „zweckgebundene“ Entschädigung zu zahlen?</span></p>
<p align="JUSTIFY"> </p>
<p align="JUSTIFY"><span style="font-family: Arial,sans-serif; font-size: small;">Da alle Einnahmen, mit Ausnahme der in § 11a genannten Einnahmen, als Einkommen zu berücksichtigen sind, können nur Leistungen die aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften erbracht werden, von der Berücksichtigung als Einkommen ausgenommen werden.</span></p>
<p align="JUSTIFY"> </p>
<p align="JUSTIFY"><span style="font-family: Arial,sans-serif; font-size: small;">4. Welche Auswirkungen für den Kreishaushalt ergeben sich durch diese „Reform“?</span></p>
<p align="JUSTIFY"> </p>
<p align="JUSTIFY"> </p>
<p align="JUSTIFY"><span style="font-family: Arial,sans-serif; font-size: small;">Unbekannt</span></p>
<p align="JUSTIFY"> </p>
<p>&nbsp;</p>
<p align="JUSTIFY"> </p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Anfrage an die Verwaltung zur Hartz IV – Reform / Kreistagssitzung am 22.06.2011</title>
		<link>http://npd-oderland.de/anfrage-an-die-verwaltung-zur-hartz-iv-%e2%80%93-reform-kreistagssitzung-am-22-06-2011/</link>
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		<pubDate>Sun, 17 Jul 2011 14:30:18 +0000</pubDate>
		<dc:creator>netzmeister</dc:creator>
				<category><![CDATA[Kreistag]]></category>
		<category><![CDATA[Nachrichten]]></category>

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		<description><![CDATA[Still und leise wurden Aufwandsentschädigungen einem Arbeitseinkommen gleich gesetzt und diese werden auf die Grundsicherungen nach SGB II – mit einem Freibetrag von 175,00 € - angerechnet.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">An die</p>
<p style="text-align: justify;">Vorsitzende des Kreistages</p>
<p style="text-align: justify;">Frau Lieselotte Fitzke</p>
<p style="text-align: justify;">Büro des Kreistages</p>
<p style="text-align: justify;">Breitscheidstraße 7</p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;">15848 Beeskow</p>
<p style="text-align: justify;">Storkow, 31.05.2011</p>
<p style="text-align: justify;">Per Fernkopie an 03366-351019</p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: small;"><strong>Anfrage an die Verwaltung zur Hartz IV – Reform / Kreistagssitzung am 22.06.2011</strong></span></p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;">Sehr geehrte Damen und Herren,</p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;">mit der Hartz IV &#8211; Reform, welche am 01.04.2011 in Kraft getreten ist, sind gravierende Änderungen im Bereich der Aufwandsentschädigungen eingetreten.<br />Still und leise wurden Aufwandsentschädigungen einem Arbeitseinkommen gleich gesetzt und diese werden auf die Grundsicherungen nach SGB II – mit einem Freibetrag von 175,00 € &#8211; angerechnet. Im Zusammenhang mit einem „Mini-Job“bleiben den Beziehern von Aufwandsentschädigungen lediglich 20% dieser übrig.</p>
<p style="text-align: justify;">Dies betrifft nicht nur kommunale Mandatsträger, auch Mitglieder der „Freiwilligen Feuerwehren“ und Übungsleiter in Vereinen werden betroffen sein.</p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;">Ich frage daher die Verwaltung:</p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;">1. Ist bekannt, wie viele ehrenamtlich Tätige dies im Landkreis Oder-Spree betrifft?</p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;">2. Sieht die Verwaltung durch diese Gesetzesänderung zukünftig Probleme bei</p>
<p style="text-align: justify;">der Besetzung ehrenamtlicher Funktionen?</p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;">3. Sieht die Verwaltung Möglichkeiten, die Aufwandsentschädigungen als</p>
<p style="text-align: justify;">„zweckgebundene“ Entschädigungen zu zahlen?</p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;">4. Welche Auswirkungen für den Kreishaushalt ergeben sich durch diese</p>
<p style="text-align: justify;">„Reform“?</p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;">Mit freundlichen Grüßen</p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;">Klaus Beier</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Kreistag Oder-Spree bestätigt vorläufig Demokratieabbau</title>
		<link>http://npd-oderland.de/kreistag-oder-spree-bestatigt-vorlaufig-demokratieabbau/</link>
		<comments>http://npd-oderland.de/kreistag-oder-spree-bestatigt-vorlaufig-demokratieabbau/#comments</comments>
		<pubDate>Sun, 10 Jul 2011 18:28:24 +0000</pubDate>
		<dc:creator>netzmeister</dc:creator>
				<category><![CDATA[Kreistag]]></category>
		<category><![CDATA[Nachrichten]]></category>

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		<description><![CDATA[Im April urteilte das brandenburgische Verfassungsgericht, daß das Land den Kommunen nicht vorschreiben darf, wie viele Abgeordnete eine Fraktion bilden. Somit wurde die Fraktionsquote nach der neuen Kommunalverfassung des Landes Brandenburg für nichtig erklärt. ]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><span><a title="Klaus Beier" href="/wp-content/uploads/2011/07/Klaus_Beier_1.jpg" rel='lytebox[kreistag-oder-spree-bestatigt-vorlaufig-demokratieabbau]'><img class="alignnone size-thumbnail wp-image-111" style="float: left; margin: 2px;" title="Klaus_Beier_1" src="/wp-content/uploads/2011/07/Klaus_Beier_1-150x150.jpg" alt="" width="150" height="150" /></a>Im April urteilte das brandenburgische Verfassungsgericht, daß das Land den Kommunen nicht vorschreiben darf, wie viele Abgeordnete eine Fraktion bilden. Somit wurde die Fraktionsquote nach der neuen Kommunalverfassung des Landes Brandenburg für nichtig erklärt. Folglich sollte wieder die Regelung gelten, die vor der Novellierung bestand, daß für die Bildung einer Fraktion mindestens zwei und nicht vier Abgeordnete erforderlich sind.</span></p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: small;">Schon zu Beginn ihrer parlamentarischen Arbeit im Jahre 2008 hatte die NPD, die aktuell mit drei Abgeordneten im Kreistag Oder-Spree vertreten ist, beantragt, daß ihr der Fraktionsstatus eingeräumt würde. Diesem Antrag wurde seinerzeit, mit Hinweis auf die Neuregelung, jedoch nicht stattgegeben. </span></p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: small;">In ihrer ersten Legislaturperiode (2003 bis Mitte 2008) konnte die Zwei-Mann-Fraktion der NPD mit Anträgen, geheimen und namentlichen Abstimmungen sowie „Anfragen der Fraktion“ einige politische Treffer im Kreistag landen. Das war den Blockparteien und den Systemmedien im Kreis Oder-Spree natürlich ein Dorn im Auge. Die Geschäftsordnung des Kreistages des Landkreises Oder-Spree sah eben in ihrer Fassung vom 18.05.2004 vor, daß eine „Fraktion aus mindestens zwei Personen bestehen muß“. </span></p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: small;">Diese Vorschrift wurde durch die Geschäftsordnung (Amtsblatt Nr. 16 vom 29.11.2008) dahingehend geändert, daß „ Eine Fraktion aus mindestens vier Mitgliedern besteht“. Diese Vorschrift wurde nicht aus freiem Willen und in kommunaler Selbstverwaltung beschlossen. Sie wurde aus der Brandenburger Kommunalverfassung &#8211; welche zu diesem Zeitpunkt augenscheinlich rechtsverbindlich war &#8211; übernommen.</span></p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: small;">Die Nachteile für fraktionslose Abgeordnete sind immens. Sie kommen einer politischen Kastration gleich, da ein aktives Mitgestalten seit Herbst 2008 fast unmöglich geworden ist. Die NPD-Gruppe im Kreistag Oder-Spree brachte daher in der Juni-Kreistagssitzung einen Änderungsantrag &#8211; diesen „Luxus“ gönnt man der nationalen Opposition noch &#8211; ein, der hier in Auszügen wiedergegeben wird:</span></p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p><span style="font-size: small;"><em>Nach dem Urteil des Landesverfassungsgerichts vom 15.04.2011 lautet § 32 der Brandenburger Kommunalverfassung wie folgt:</em></span></p>
<p><span style="font-size: small;">„<em>Fraktionen sind Vereinigungen von Mitgliedern der Gemeindevertretung. Eine Fraktion muss aus mindestens zwei Mitgliedern bestehen.“</em></span></p>
<p><span style="font-size: small;"><em>Das Landesverfassungsgericht rügte in seinem Urteil lediglich, daß die Kommunen nicht auf die örtlichen Gegebenheiten eingehen, und kleineren Gruppen den Fraktionsstatus zuerkennen konnten. Der Sinngehalt des Satz 2 beschränkt sich darauf, die Bildung von Ein-Mann-Fraktionen auszuschließen. </em></span></p>
<p>&nbsp;</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: small;"><em>Daher verstößt der § 7 (1) in seiner jetzigen Form gegen die Kommunalverfassung und ist damit rechtswidrig. Eine Änderung ist dringend notwendig, um den gesetzlichen Ansprüchen Folge zu leisten und einen effektiven Minderheitenschutz zu gewährleisten. Mit dem Fraktionsstatus ist im Wesentlichen das Recht nach § 35 (1) BbgKVerf auf Einwirkung auf die Tagesordnung des Kreistages verbunden.</em></span></p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: small;"><em>Zusammenfassend möchten wir also festhalten, daß zu keinem Zeitpunkt der quantitativen Veränderung der Fraktionsstärke sachliche Gründe irgendwelcher Art für diesen Akt angeführt wurden. Als Begründung wurde stets lapidar auf die geänderte Gesetzeslage abgestellt, der man sich lediglich anpaßte. Uns ist nicht bekannt, daß im Kreistag Oder-Spree vor Inkrafttreten der neuen Kommunalverfassung jahrzehntelang eine mindere Parlamentsarbeit geleistet wurde, nur weil zwei oder drei Fraktionen mehr im Plenum vertreten waren. </em></span></p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: small;"><em>Dabei sieht das Gericht auch einen grundlegenden Vorteil darin, daß gerade kleinere Fraktionen wesentlich zur notwendigen Meinungsvielfalt bei der politischen Willensbildung und Entscheidungsfindung beitragen können.</em></span></p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: small;"><em>Daß insbesondere kleinere Gruppierungen und Parteien einem besonderen „Minderheitenschutz“ unterliegen, kommt ebenfalls durch gängige Rechtsprechung klar zum Ausdruck. </em></span></p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: small;"><em>Aus diesem Grunde stellen wir abschließend fest, daß es keine ernsthaften Gründe dafür gibt, die Fraktionsstärke auf mindestens vier Abgeordnete festzuschreiben, sondern beantragen &#8211; im Sinne unserer Rechtsprechung und im Geiste des Verfassungsgerichts &#8211; zur früheren Regelung zurückzukehren, daß eine Fraktion aus mindestens zwei Personen bestehen muß.</em></span></p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: small;"><em>Die Anpassung der Hauptsatzung und der Geschäftsordnung an das geltende Verfassungsrecht ist unverzüglich vorzunehmen.</em></span></p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: small;">Im Kreistag Oder-Spree wurden mehrere Parteien regelrecht zu einer Fraktionsbildung gezwungen. Dies ist gegen den Geist des Grundgesetzes gerichtet und als verfassungswidrig einzustufen. Denn die Parteienlandschaft muß sich im Parlament in Form der Fraktionen ohne Manipulationen abbilden. So kungelten sich B90/ Die Grünen (zwei Abgeordnete) zusammen mit der SPD (17) zur gemeinsamen Fraktion. Und dann gibt es noch die „Zungenbrecher-Fraktion: BJA (2)/BVOS (2) &amp; BVB/50 Plus (1). Aus drei Gruppierungen wurde aus der Not eine fünfköpfige Fraktion gezimmert.</span></p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: small;">Der Änderungsantrag der NPD wurde dann erwartungsgemäß von den Scheindemokraten mit großer Mehrheit ohne Diskussionen abgebügelt. Traurig nur, daß die Linke, die FDP und die Grünen, die noch Ende 2008 medial vehement gegen die Anfang 2008 in Kraft getretenen Kommunalverfassung zu Felde gezogen sind, jetzt geschlossen und ohne Murren den Demokratieabbau im Kreistag abgesegnet haben. Aber was interessiert schon das Geschwätz von gestern, wenn man morgen als Gutmensch da stehen möchte.</span></p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: small;">Ebenso erwartungsgemäß verschwieg die anwesende Journalistin des Ex-DDR-Blattes „Neuer Tag“ diesen Vorgang in ihrer sonst so ausführlichen Berichterstattung über die Kreistagssitzung. Auf die 1990 in „Märkische Oderzeitung“ umbenannte Zeitung ist eben immer Verlaß, wenn es um die Nichtberichterstattung bezüglich der NPD im Kreis Oder-Spree geht.</span></p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: small;">Aber das letzte Wort ist hier mit Sicherheit noch nicht gesprochen. Das sind wir unseren Wählern und Unterstützern einfach schuldig. Es geht in die nächste Runde…</span></p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: small;">Klaus Beier</span></p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: small;">NPD-Kreistagsabgeordneter</span></p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
]]></content:encoded>
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		<title>Klar Kante zeigen</title>
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		<pubDate>Fri, 20 May 2011 18:45:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Kreistag]]></category>
		<category><![CDATA[Nachrichten]]></category>

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		<description><![CDATA[In ihrer Selbstwahrnehmung sind Politiker, auch lokale Politiker stets honorige selbstaufopfernde Personen, die sich stets nach den jeweiligen politischen Konzepten für die Bürger vor Ort einsetzen. Doch was hat es mit diesen politischen Konzepten auf sich? Worin unterscheiden sich die großen Parteien denn heute eigentlich noch?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">In ihrer Selbstwahrnehmung sind Politiker, auch lokale Politiker stets honorige selbstaufopfernde Personen, die sich stets nach den jeweiligen politischen Konzepten für die Bürger vor Ort einsetzen. Doch was hat es mit diesen politischen Konzepten auf sich? Worin unterscheiden sich die großen Parteien denn heute eigentlich noch? Klar Kante zeigen, und eigene politische Vorstellungen zu entwickeln, fällt vielen gewählten Volksvertretern heute zunehmend schwer.</p>
<p style="text-align: justify;">&nbsp;</p>
<p style="text-align: justify;">In den kommunalen Vertretungen Brandenburgs verstärkt sich dieser Eindruck noch. Durch die Reform der Kommunalverfassung und den damit gestiegenen Fraktionshürden, haben sich seit 2008 viele Zweckbündnisse gebildet, die einen politischen Einheitsbrei repräsentieren und damit einem wesentlichen Zweck einer Fraktion, nämlich der Orientierungsfunktion für den Wähler, zuwiderlaufen. Dieser ordnet Fraktionen für gewöhnlich bestimmte politische Aussagen zu. Schließen sich aber nun willkürlich Vertreter verschiedener Wählervereinigungen und Parteien zusammen, ist für den Wähler nicht mehr ersichtlich, wofür  einzelne Fraktionen stehen.</p>
<p style="text-align: justify;">&nbsp;</p>
<p style="text-align: justify;">Besonders schwer wird es, wenn nun, wie in Woltersdorf geschehen, ein über die Liste der Grünen gewählter Gemeindevertreter Mitglied der SPD- Fraktion wird, diese dann später verläßt, um sich daraufhin der Fraktion der Linken anzuschließen. Fragt man nun einen Woltersdorfer Bürger, wofür denn nun der Grünen-Vertreter politisch steht, die meisten würden wohl mit den Achseln zucken.  Betrachtet man das mit etwas mehr Abstand, so wird deutlich, daß SPD, Grüne, wie auch die Linken genau das gleiche darstellen. Die Brandenburgische Kommunalverfassung geht nicht ohne Grund von der politischen Gleichgesinntheit von Fraktionsmitgliedern aus. Wenn also ein Grünenvertreter der SPD- Fraktion beitritt, bedeutet das, daß dieser die gleichen politischen Vorstellungen vertritt, wie die SPD-Fraktion. Wenn er dann zur Linkenfraktion wechselt, vertritt er auch deren politische Auffassungen. Da der Grünenvertreter allerdings seine politische Zielsetzung nicht grundlegend gewandelt haben wird, kann man davon ausgehen, daß alle drei genannten Parteien die gleichen politischen Auffassungen vertreten.</p>
<p style="text-align: justify;">&nbsp;</p>
<p style="text-align: justify;">Ein Zusammenschluß aller drei Parteien zu einer sozialistischen grünen Einheitspartei wäre daher der nächste logische Schritt. Oder man hält es wie die NPD-Abgeordneten im Kreistag Oder-Spree, die stets klar Kante zeigen, und nicht für ein paar Euro ihre Ansichten aufgeben und sich den Herrschenden andienen.</p>
<p style="text-align: justify;">&nbsp;</p>
<p style="text-align: justify;">Florian Stein</p>
<p style="text-align: justify;">&nbsp;</p>
<p style="text-align: justify;">Beeskow, den 19.05.2011</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Kreistag Oder-Spree: Innenministerium mit „speer“lichen  Informationen</title>
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		<pubDate>Sun, 26 Sep 2010 19:41:42 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Kreistag]]></category>

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		<description><![CDATA[Frau Alter von der Fraktion SPD &#038; B90/Grüne hatte sich im Innenministerium um einen Termin zur Polizeistrukturreform bemüht. Einen Tag bevor Innenminister Speer seinen längst überfälligen Rücktritt bekannt gegeben hat, erklärte sich der Staatssekretär im Ministerium des Innern, Herr Rudolf Zeeb, bereit, an einer Informationsdiskussion mit den Mitgliedern des Kreistages teilzunehmen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong>Beeskow</strong> – Frau Alter von der Fraktion SPD &amp; B90/Grüne hatte sich im Innenministerium um einen Termin zur Polizeistrukturreform bemüht. Einen Tag bevor Innenminister Speer seinen längst überfälligen Rücktritt bekannt gegeben hat, erklärte sich der Staatssekretär im Ministerium des Innern, Herr Rudolf Zeeb, bereit, an einer Informationsdiskussion mit den Mitgliedern des Kreistages teilzunehmen.</p>
<p style="text-align: justify;">&nbsp;</p>
<p style="text-align: justify;">Kein Wunder, daß sich der Ex-Oberste des Innenministeriums samt seiner Behörde für den Kahlschlag im Bereich „Sicherheit, Recht und Ordnung“ stark gemacht hat. Sind doch gegen Rainer Speer in den letzten Wochen Vorwürfe erhoben worden, die bei abgespeckten Verfolgungsbehörden vielleicht nie ans Tageslicht gekommen wären. Aber so haben ja noch angeblich „kriminelle Kreise“ mittels gestohlenem Klapprechner (Notebook) brisante Dateien an auserwählte Journalisten weitergeleitet. Die Folgen sind bekannt.</p>
<p style="text-align: justify;">&nbsp;</p>
<p style="text-align: justify;">Den Medien wirft der Ex-Minister nun bisher in Brandenburg beispiellos unlautere Methoden vor. Das Mitleid der NPD hält sich verständlicherweise in Grenzen.</p>
<p style="text-align: justify;">Wenn es sich bisher um unlautere Methoden der Systemmedien gegen die nationale Opposition gehandelt hat, dann war das im gutmenschlichen „Kampf gegen rechts“ legitim.</p>
<p style="text-align: justify;">&nbsp;</p>
<p style="text-align: justify;">Aber kommen wir zurück nach Beeskow. Staatssekretär Zeeb informierte den Kreistag Oder-Spree über die geplante Strukturreform der Polizei. Zeeb versuchte zu verdeutlichen, daß an der Schließung Dutzender von Polizeiwachen kein Weg vorbeiführe. Die Landesregierung strebe an, von den 50 Wachen nur „15 plus X“ übrig zu lassen. Über die vier Polizeiwachen im Landkreis wollte sich der Staatssekretär nicht äußern.</p>
<p style="text-align: justify;">&nbsp;</p>
<p style="text-align: justify;">Die NPD-Kreistagsabgeordneten Andreas Kavalir und Klaus Beier bezweifelten in Ihren Wortmeldungen im Rahmen der anschließenden Diskussion, daß die Schließung der Wachen keine Auswirkungen auf die Polizeipräsenz in der Fläche haben soll. Der Staatssekretär Rudolf Zeeb aus dem Hause Speer – zumindest noch an jenem Abend &#8211; konnte in seinen Ausführungen nur „speer“lich die Sorgen der Abgeordneten mildern.</p>
<p style="text-align: justify;">&nbsp;</p>
<p style="text-align: justify;">Daher appellieren die NPD-Vertreter an die Bürger im Oderland, die Volksinitiative „Für den Erhalt einer leistungs- und handlungsfähigen sowie wahrnehmbar präsenten Polizei in allen Regionen des Landes Brandenburg“ zu unterstützen.</p>
<p style="text-align: justify;">&nbsp;</p>
<p style="text-align: justify;">Die NPD fordert ebenso den Erhalt der bestehenden Polizeistrukturen, um auch künftig ein vernünftiges Maß an „Sicherheit, Recht und Ordnung“ in unserer Heimat gewährleisten zu können. Dazu gehört auch die Wiedereinführung der Grenzkontrollen!</p>
<p style="text-align: justify;">&nbsp;</p>
<p style="text-align: justify;"><a href="http://www.gdp.de/gdp/gdpbra.nsf/id/start_vi_brandenburgtag" target="_blank">Hier geht es zur Volksinitiative der GdP und zu den Unterschriftenlisten.</a></p>
<p style="text-align: justify;">&nbsp;</p>
<p style="text-align: justify;">Erforderlich sind mindestens 20.000 Unterschriften, damit sich der Landtag nochmals mit der Sicherheitslage in Brandenburg befassen muß, um dann die derzeitigen Beschlüsse der Landesregierung zur bevorstehenden Polizeistrukturreform zu hinterfragen bzw. zu korrigieren.</p>
<p style="text-align: justify;">&nbsp;</p>
<p style="text-align: justify;">Zeigt mit Eurer Unterschrift dem volksfeindlichen Landtagsabgeordneten die Rote Karte! Mobilisiert im Freundes- und Bekanntenkreis, damit die Volksinitiative ein erstes Fanal setzen kann.</p>
<p style="text-align: justify;">&nbsp;</p>
<p style="text-align: justify;">&nbsp;</p>
<p style="text-align: justify;">Klaus Beier</p>
<p style="text-align: justify;">NPD-Kreistagsabgeordneter im</p>
<p style="text-align: justify;">Landkreis Oder-Spree</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Rettungsdienst bleibt in deutscher Hand!</title>
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		<pubDate>Sat, 24 Apr 2010 18:22:08 +0000</pubDate>
		<dc:creator>netzmeister</dc:creator>
				<category><![CDATA[Kreistag]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Rettungsdienst im Landkreis Oder-Spree wurde im Rahmen der letzten Kreistagssitzung mit überwältigender Mehrheit kommunalisiert. Der Kreis erspart sich damit die europaweite Ausschreibung der Rettungsdienstleistungen und baut sein eigenes Personal auf.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Der Rettungsdienst im Landkreis Oder-Spree wurde im Rahmen der letzten Kreistagssitzung mit überwältigender Mehrheit kommunalisiert. Der Kreis erspart sich damit die europaweite Ausschreibung der Rettungsdienstleistungen und baut sein eigenes Personal auf. Somit bleiben komplizierte Vergabeverfahren erspart. Ob ein Eigenbetrieb oder eine Tochter-Gesellschaft entstehen soll, ist noch offen. Landrat Zalenga bemerkte richtig, daß sich auf diesem Markt, auf dem offensichtlich viel Geld zu verdienen sei, sich viele Anbieter tummeln, eben auch Anbieter aus dem Ausland.</p>
<p style="text-align: justify;">Diese Gefahr konnte gebannt werden. Somit bleibt der Rettungsdienst im Landkreis zum Wohl der Bürger in deutscher Hand!</p>
<p style="text-align: justify;">Im Vorfeld der Abstimmung richteten die NPD-Abgeordneten folgende notwendigen Anmerkungen an die Mitglieder des Kreistages in Beeskow:</p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;"><em>Sehr geehrte Kreistagskollegen,</em></p>
<p style="text-align: justify;"><em><br /> </em></p>
<p style="text-align: justify;"><em>daß die Verträge im Bereich Rettungswesen am <strong>31.12.2010</strong> enden, war doch schon lange bekannt! Warum wird dem Kreistag dann erst zur <strong>zweiten Kreistagssitzung 2010 </strong>die Beschlußvorlage präsentiert?</em></p>
<p style="text-align: justify;"><em>Ursprünglich sollte dem Kreistag am <strong>23.06.2010 ein Umsetzungskonzept</strong> präsentiert werden. Jetzt soll wieder mal alles im Schnelldurchgang durchgepeitscht werden. Die umfangreichen Unterlagen zu diesem Tagesordnungspunkt hätten eine intensivere Begutachtung benötigt.</em></p>
<p style="text-align: justify;"><em>Die NPD lehnt die EU-Diktatur zum Schaden der nationalen Souveränität und Selbstbestimmung vehement ab! Daher ist eine“ <strong>Rekommunalisierung“ </strong>generell begrüßenswert, auch wenn sich im Bereich Rettungswesen in den vergangen Jahren bestimmte Verantwortliche des Landkreises Oder-Spree nicht gerade mit Ruhm bekleckert haben. </em></p>
<p style="text-align: justify;"><em>Sollte die Beschlußvorlage heute angenommen werden, sollte auf alle Fälle eine Art „Runder Tisch“ geschaffen werden, der auch die Vergabe von Aufträgen an private Anbieter prüft, wo dies sinnvoll ist und zur Entlastung dient!</em></p>
<p style="text-align: justify;"><em><br /> </em></p>
<p style="text-align: justify;"><em>Beeskow, den 24.03.2010</em></p>
]]></content:encoded>
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		<title>Landkreis Oder-Spree: Unnötig hoher Verwaltungsaufwand bei Schülerbeförderung</title>
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		<pubDate>Sat, 24 Apr 2010 18:19:55 +0000</pubDate>
		<dc:creator>netzmeister</dc:creator>
				<category><![CDATA[Kreistag]]></category>

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		<description><![CDATA[Mit Inkrafttreten der Satzung für die Schülerbeförderung am 01. August 2009 wurden die Eltern an den Kosten für die Beförderung ihrer Kinder auf dem Schulweg nicht mehr beteiligt. Soweit so gut. Allerdings legte die Satzung eine Anspruchsberechtigung auf kostenlose Schülerbeförderung nur dann fest, wenn eine bestimmte Entfernung zwischen Wohnung und zuständiger bzw. nächsterreichbarer Schule der gewählten Schulform überschritten ist.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Mit Inkrafttreten der Satzung für die Schülerbeförderung am 01. August 2009 wurden die Eltern an den Kosten für die Beförderung ihrer Kinder auf dem Schulweg nicht mehr beteiligt. Soweit so gut. Allerdings legte die Satzung eine Anspruchsberechtigung auf kostenlose Schülerbeförderung nur dann fest, wenn eine bestimmte Entfernung zwischen Wohnung und zuständiger bzw. nächsterreichbarer Schule der gewählten Schulform überschritten ist.</p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;">Damit verloren ca. 800 Schüler den Anspruch auf Schülerbeförderung. Auf Grund der Beschwerden betroffener Eltern und Beratungen in verschiedenen Mitwirkungsgremien schlug die Kreisverwaltung eine Satzungsänderung vor, die den Personenkreis der Anspruchsberechtigung zur Teilnahme an der Schülerbeförderung erweitert.</p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;">Somit sollten Schüler, deren Schulweg die festgesetzte Entfernungsgrenze zwischen Wohnung und Schule unterschreitet, einen Anspruch auf Schülerbeförderung haben, wenn ein Elternbeitrag von 5,00 € pro Monat und Kind entrichtet und die Teilnahme an der Schülerbeförderung für mindestens 6 aufeinander folgende Monate im jeweiligen Schuljahr beantragt wird.</p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;">Die NPD-Abgeordneten wollten diesen bürokratischen Akt  &#8211; verbunden mit hohem Verwaltungsaufwand &#8211; für die knapp 800 „Fahr“schüler gestrichen haben.</p>
<p style="text-align: justify;">Dieser bürgerfreundliche Vorstoß wurde bei  drei Ja-Stimmen der nationalen Opposition und drei „mutigen“ Enthaltungen leider abgelehnt.</p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;">Hier der Änderungsantrag der NPD-Kreistagsabgeordneten:</p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Änderungsantrag gemäß § 9 der Geschäftsordnung des Kreistags des Landkreises Oder-Spree </strong></p>
<p style="text-align: justify;"><strong><br /> </strong></p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;">Die unterzeichnenden Kreistagsabgeordneten beantragen folgende Änderung der Drucksache 011/2010, „1. Änderungssatzung zur Satzung des Landkreises Oder-Spree über die Schülerbeförderung vom 27. April 2009“: Der § 3 „Personenkreis der Anspruchsberechtigten“ erhält folgende Fassung:</p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Die Absätze 3 bis 6 werden gestrichen.</strong></p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;"><span style="text-decoration: underline;">Begründung:</span></p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;">Die geplante Berücksichtigung von rund 800 Schülern, die durch die geltende Satzung ihren Anspruch auf Beförderung verloren, ist sicher lobenswert. Der vorliegende Entwurf ist kompliziert und wird einen hohen Verwaltungsaufwand hervorbringen, der in keinem vernünftigen Verhältnis zum geplanten Nutzen stehen wird. Werden alle Schüler für die Beförderung ohne Entfernungsmessungen und das 6-monatige Stellen von Anträgen als Berechtigte berücksichtigt, ist dies eine bürgernahe Entscheidung mit hohem Zukunftswert.</p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;">Beeskow, den 24.03.2010</p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;">Die NPD-Kreistagsabgeordneten</p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;">Klaus Beier</p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;">Andreas Kavalir</p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;">Manuela Kokott</p>
]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Pech in der Linksfraktion Oder-Spree</title>
		<link>http://npd-oderland.de/pech-in-der-linksfraktion-oder-spree/</link>
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		<pubDate>Thu, 11 Mar 2010 18:16:52 +0000</pubDate>
		<dc:creator>netzmeister</dc:creator>
				<category><![CDATA[Kreistag]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Fraktion der Linken im Kreistag Oder-Spree hat nach dem vermutlich karrierebedingtem Rückzug ihrer Vorsitzenden Monika Huschenbett (Ex-Krüger) den bisherigen Stellvertreter der Fraktion Artur Pech aus Schöneiche zu ihrem neuen Chef gemacht. Dieser dürfte zumindest den Schöneichern aus der letzen Bürgermeisterwahl, in welcher er das schlechteste Ergebnis aller Kandidaten erzielte, bekannt sein]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Die Fraktion der Linken im Kreistag Oder-Spree hat nach dem vermutlich karrierebedingtem Rückzug ihrer Vorsitzenden Monika Huschenbett (Ex-Krüger) den bisherigen Stellvertreter der Fraktion Artur Pech aus Schöneiche zu ihrem neuen Chef gemacht. Dieser dürfte zumindest den Schöneichern aus der letzen Bürgermeisterwahl, in welcher er das schlechteste Ergebnis aller Kandidaten erzielte, bekannt sein</p>
<p>&nbsp;</p>
<p style="text-align: justify;">Der als Dauerquerulant bekannte Pech kann dabei getrost als Vorbild gesehen werden, wie man heute in der in „Die Linke“ umbenannten SED Karriere zu machen hat. Dazu muß man sich nur seine Rolle um die Auseinandersetzungen mit dem Schöneicher Heimatforscher Felix Havenstein im vergangenen Jahr in Erinnerung rufen. Arthur Pech tat sich damals als Antreiber einer Linken Hetzkampagne mit dem Ziel der Diskreditierung des Forschers, sowie des Schöneicher Heimatvereins hervor.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p style="text-align: justify;">Seine eigene dubiose Vergangenheit in der DDR ist ihm dagegen in den letzten Jahren nicht eine Silbe Wert gewesen. So ist er mutmaßlicher Autor mehrerer Bildungsschriften für  NVA-Soldaten an der innerdeutschen Grenze gewesen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p style="text-align: justify;">Im Jahr 2005 leistete er sich in einer Gedenkveranstaltung im Kreistag Oder-Spree massivste Ausfälle, indem er die nach Deutschland einfallende sowjetische Soldateska in den Jahren 1944 und ´45 als Befreier darstellte, aber mit keinem Wort auf die Morde, Vergewaltigungen und Plünderungen seiner „Befreier“ einging. In derselben Rede stellte er sich gegen die Gleichsetzung aller Opfer des zweiten Weltkrieges und machte damit klar, daß es für ihn stets in Opfer erster Klasse (sowjetische Soldaten) sowie Opfer zweiter Klasse (Deutsche)einzuteilen gilt, und das ein würdiges Gedenken nur ersteren zusteht.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p style="text-align: justify;">Trotz des Luxus, sich an führenden Stellen solche obskuren Figuren zu leisten, der Angewohnheit die noch im Wahlkampf gemachten Versprechen nach der Wahl für einen Platz an den Machttrögen zu vergessen (siehe z.B. Braunkohletagebaue) und der Aufstellung von ehemaligen Stasimitarbeitern auf den Wahllisten, schafft es die Linke derzeit noch immer, sich ungerechtfertigter Weise das Etikett einer sozial gerechten Partei anzuheften. Es muß daher Aufgabe aller Bürger sein, diese Partei als das zu entlarven, was sie in Wirklichkeit ist: Die mittlerweile zweimal umbenannte Sozialistische Einheitspartei SED.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p style="text-align: justify;">Schöneiche, 10.03.2010</p>
]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Skandal in Storkow: Warmes Wasser in Plattenbauten abgedreht &#8211; NPD-Kreistagsabgeordneter Klaus Beier wendet sich an den Landrat</title>
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		<pubDate>Wed, 26 Aug 2009 18:15:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>netzmeister</dc:creator>
				<category><![CDATA[Kreistag]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://npd-oderland.de/?p=159</guid>
		<description><![CDATA[Seit dem 14. August haben die Mieter in den fünf Plattenbauten der Fürstenwalder Straße 37 bis 49 c kein warmes Wasser mehr. Eine mobile Heizstation wurde abgetrennt.  Schon im Winter hatte es tagelang kein warmes Wasser gegeben. Die Fenster, Balkone und Dächer befinden sich in einem maroden Zustand. Die betroffenen Mieter fühlen sich hilflos und alleine gelassen. ]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Seit dem 14. August haben die Mieter in den fünf Plattenbauten der Fürstenwalder Straße 37 bis 49 c kein warmes Wasser mehr. Eine mobile Heizstation wurde abgetrennt.  Schon im Winter hatte es tagelang kein warmes Wasser gegeben. Die Fenster, Balkone und Dächer befinden sich in einem maroden Zustand. Die betroffenen Mieter fühlen sich hilflos und alleine gelassen. Über Monate hätten in der Wohnanlage katastrophale Zustände geherrscht. Der Rasen sei nicht gemäht und die Müllplätze nicht gereinigt worden. Bei Mietern regnet es sogar seit 2004 in die Wohnung und an den Wänden hat sich Schimmel gebildet. Es geht hier um die Gesundheit von Deutschen, besonders die Kleinst- und Kleinkinder leiden unter den Problemen, denn gerade hier ist die Körperhygiene äußerst wichtig. Die betroffenen Mieter vermuten, daß sie mürbe gemacht werden sollen und mit dem Grundstück schon ganz andere Pläne geschmiedet worden sind. Mittlerweile sind nicht einmal mehr die Hälfte der Wohnungen belegt. Die NPD hat daher heute beim Landrat Manfred Zalenga Auskunft und Akteneinsicht verlangt. Die NPD-Kreistagsabgeordneten Klaus Beier, Manuela Kokott und Lars Beyer hoffen, daß die Mieter das aktuelle NPD-Plakat-Motto beherzigen: <strong> „Wir bleiben hier – wir packen an!“ </strong><br /> Sollten sich die Zustände in der Fürstenwalder Straße in den nächsten Tagen nicht normalisieren, wird die NPD in Storkow mit Mahnwachen und ggf. einer Demonstration auf die unwürdigen Mißstände  reagieren.<br /> Storkow, den 26.08.2009</p>
<p>&nbsp;</p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;"><a href="/wp-content/uploads/2009/12/Auskunft26.08.2009_Storkow_Fuerstenwalder_Straße.pdf" target="_blank">Schreiben des Kreistagsabgeordneten Klaus Beier an Landrat Zalenga</a></p>
]]></content:encoded>
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	</channel>
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