Landkreis Oder-Spree: Unnötig hoher Verwaltungsaufwand bei Schülerbeförderung


Mit Inkrafttreten der Satzung für die Schülerbeförderung am 01. August 2009 wurden die Eltern an den Kosten für die Beförderung ihrer Kinder auf dem Schulweg nicht mehr beteiligt. Soweit so gut. Allerdings legte die Satzung eine Anspruchsberechtigung auf kostenlose Schülerbeförderung nur dann fest, wenn eine bestimmte Entfernung zwischen Wohnung und zuständiger bzw. nächsterreichbarer Schule der gewählten Schulform überschritten ist.

 

Damit verloren ca. 800 Schüler den Anspruch auf Schülerbeförderung. Auf Grund der Beschwerden betroffener Eltern und Beratungen in verschiedenen Mitwirkungsgremien schlug die Kreisverwaltung eine Satzungsänderung vor, die den Personenkreis der Anspruchsberechtigung zur Teilnahme an der Schülerbeförderung erweitert.

 

Somit sollten Schüler, deren Schulweg die festgesetzte Entfernungsgrenze zwischen Wohnung und Schule unterschreitet, einen Anspruch auf Schülerbeförderung haben, wenn ein Elternbeitrag von 5,00 € pro Monat und Kind entrichtet und die Teilnahme an der Schülerbeförderung für mindestens 6 aufeinander folgende Monate im jeweiligen Schuljahr beantragt wird.

 

Die NPD-Abgeordneten wollten diesen bürokratischen Akt  – verbunden mit hohem Verwaltungsaufwand – für die knapp 800 „Fahr“schüler gestrichen haben.

Dieser bürgerfreundliche Vorstoß wurde bei  drei Ja-Stimmen der nationalen Opposition und drei „mutigen“ Enthaltungen leider abgelehnt.

 

Hier der Änderungsantrag der NPD-Kreistagsabgeordneten:

 

 

 

Änderungsantrag gemäß § 9 der Geschäftsordnung des Kreistags des Landkreises Oder-Spree


 

Die unterzeichnenden Kreistagsabgeordneten beantragen folgende Änderung der Drucksache 011/2010, „1. Änderungssatzung zur Satzung des Landkreises Oder-Spree über die Schülerbeförderung vom 27. April 2009“: Der § 3 „Personenkreis der Anspruchsberechtigten“ erhält folgende Fassung:

 

Die Absätze 3 bis 6 werden gestrichen.

 

 

Begründung:

 

Die geplante Berücksichtigung von rund 800 Schülern, die durch die geltende Satzung ihren Anspruch auf Beförderung verloren, ist sicher lobenswert. Der vorliegende Entwurf ist kompliziert und wird einen hohen Verwaltungsaufwand hervorbringen, der in keinem vernünftigen Verhältnis zum geplanten Nutzen stehen wird. Werden alle Schüler für die Beförderung ohne Entfernungsmessungen und das 6-monatige Stellen von Anträgen als Berechtigte berücksichtigt, ist dies eine bürgernahe Entscheidung mit hohem Zukunftswert.

 

Beeskow, den 24.03.2010

 

Die NPD-Kreistagsabgeordneten

 

Klaus Beier

 

Andreas Kavalir

 

Manuela Kokott



NPD Kreisverband Oderland am 24. April 2010
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